Der Vorstand

der Ubootkameradschaft Kiel e.V. im VDU

Gemäß § 6 der Satzung der Ubootkameradschaft Kiel e.V. besteht der Vorstand aus

  • dem Vorsitzenden
  • dem stellvertretenden Vorsitzenden
  • dem 1. Schriftwart
  • dem 1. Kassenwart
  • dem 2. Schriftwart
  • dem 2. Kassenwart
  • dem Webmaster
  • drei Beisitzern

 

Die Vorstandsmitglieder werden auf die Dauer von zwei Jahren von der Hauptversammlung gewählt. In ungeraden Jahren werden der Vorsitzende, der 1. Schriftwart und der 1. Kassenwart gewählt, in geraden Jahren die anderen Vorstandsmitglieder.
Eine Wiederwahl ist zulässig.

Die Ubootkameradschaft Kiel e.V. sucht dringend Mitglieder, die bereit sind, im Vorstand der Kameradschaft mitzuarbeiten!

 

Kontaktdaten der UK-Kiel

Vorsitzender

Rupert Bischoff

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Stellvertretender Vorsitzender und Webmaster

Karl-Josef Schmeink

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1. Kassenwart

Oliver Söncksen

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1. Schriftwartin

Petra Löser

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2. Schriftwart

Ernst Müller

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2. Kassenwart

Uwe Dahmke

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Beisitzer (Stiftung U-Boot-Ehrenmal)

Heinz Potrafki

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Beisitzer

Zurzeit nicht besetzt ...

Beisitzer

Zurzeit nicht besetzt...

Postanschrift

Ubootkameradschaft Kiel e.V.
Rupert Bischoff
Dieksrade 3
24589 Dätgen
Telefon: 04329 / 3 64
Telefax: 04329 / 91 39 83

Mitglied werden ...

  • Mitglieder in der Ubootkameradschaft Kiel e.V. können werden:
  • Aktive und ehemalige Ubootfahrer und Marineangehörige,
  • Angehörige und Hinterbliebene von Mitgliedern,
  • Personen, die die Aufgaben und Ziele der Ubootkameradschaft unterstützen
  • Die Mitgliedschaft in der Ubootkameradschaft Kiel e.V. (UK-Kiel) schließt im Regelfall die Mitgliedschaft im Verband Deutscher Ubootfahrer e.V. (VDU) ein. Der VDU ist der Dachverband der dem Verband angeschlossenen lokalen Ubootkameradschaften und der Bootskameradschaften in Deutschland.
  • Der Vorstand der UK-Kiel entscheidet über die Mitgliedschaft in der UK. Darüber hinaus entscheidet der Vorstand des VDU über die Mitgliedschaft im Verband. Der Antragsteller wird darüber informiert. Der Antrag kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Falsche Angaben zur Person annullieren sowohl den Antrag, als auch eine bereits erteilte Mitgliedschaft.